Das Comitamur Netzwerk

Das Comitamur Netzwerk steht für nachhaltige und zukunftssichere Beratungsleistungen auf der Grundlage ganzheitlicher Betrachtungen und Lösungsansätze. Die eigenständigen Comitamur-Praxen des Netzwerkes synchronisieren in den Disziplinen psychologische Beratung, Coaching, Mediation und Unternehmensberatung individuell Ihre unterschiedlichen Interessen und unterstützen Sie zuverlässig dabei, ihren Anforderungen sicher zu begegnen.

Das Comitamur Netzwerk ist eine bundesweite Kooperation von Beratern, Coaches und Mediatoren ohne gesellschaftsrechtliche Verbindung untereinander. Wir arbeiten auf Basis einer einheitlichen Außendarstellung und eines einheitlichten Qualitäts-, und Ausbildungs-Standards als rechtlich jeweils selbstständige Comitamur-Praxen zusammen und stellen uns gemeinsam und kollegial den Herausforderungen des Marktes. Die Comitamur-Praxen einer Region sind in den Comitamur-Instituten zusammengefasst.

Über den angebotenen Ausbildungen, sowie den Qualitätsstandards der Praxen wacht das ehrenamtlich tätige Comitamur-Kuratorium.

Donnerstag, 7. November 2013

Änderungen der Bezuschussung von Beratungsdienstleitungen für Gründer und Unternehmen durch die KfW 2014

Mit dem Ende der Förderperiode 2007 bis 2013 des Europäischen Sozialfonds (ESF) ergeben sich Änderungen für das „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) und für die Variante „Gründercoaching Deutschland für Gründungen aus Arbeitslosigkeit“ (GCD-AL).

Variante Gründercoaching aus der Arbeitslosigkeit (90% Zuschuss) wird eingestellt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat entschieden, das GCD-AL ab 2014 nicht mehr fortzuführen. Als Förderalternative steht den Gründern aus der Arbeitslosigkeit das GCD zur Verfügung.

Wichtige Termine 2013/2014 für GCD-AL:

  •  Antragstellung in der Antragsplattform spätestens am 15.12.2013 
  • Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW in der Regionalpartnerplattform spätestens am 20.12.2013 
  • Letzte Zusage der KfW am 30.12.2013 
  • Einreichung Abrechnungsunterlagen bis spätestens 12 Monate nach Zusage1.2 Planmäßiges Auslaufen der Variante „Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus 


Verlängerung der Laufzeit des „Gründercoaching Deutschland“ (50% Zuschuss) bis zum 30.06.2014 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beabsichtigt, die Laufzeit des aktuellen "Gründercoaching Deutschland“ (GCD) bis zum 30.06.2014 zu verlängern, um eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode zu vermeiden. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der Richtlinienänderung im Bundesanzeiger.

Wichtig:
Der Beratungszeitraum wird für Zusagen ab dem 01.01.2014 auf 6 Monate nach Zusage verkürzt.
Alle anderen Fördervoraussetzungen bleiben unverändert.

Wichtige Termine 2014 für GCD:
  • Antragstellung in der Antragsplattform spätestens am 15.06.2014 
  • Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW in der Regionalpartnerplattform spätestens am 20.06.2014 
  • Letzte Zusage der KfW am 30.06.2014 
Einreichung Abrechnungsunterlagen:
  • für Zusagen bis 30.12.2013 bis spätestens 12 Monate nach Zusage 
  • für Zusagen ab 01.01.2014 bis spätestens 6 Monate nach Zusage


Verlängerung der Laufzeit der „Turn Around Beratung“ bis zum 30.06.2014 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beabsichtigt, die Laufzeit der aktuellen „Turn Around Beratung“ (TAB) bis zum 30.06.2014 verlängern, um eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode zu vermeiden. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der Richtlinienänderung im Bundesanzeiger.

Wichtig:
Der Beratungszeitraum wird für alle Zusagen ab dem 01.01.2014 auf 4 Monate nach Zusage verkürzt. Alle anderen Fördervoraussetzungen bleiben unverändert. 

Wichtige Termine 2014 für die TAB:
  • Antragstellung in der Antragsplattform spätestens am 15.06.2014 
  • Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW in der Regionalpartnerplattform spätestens am 20.06.2014 
  • Letzte Zusage der KfW am 30.06.2014 
Einreichung der Abrechnungsunterlagen:
  • für Zusagen bis 30.12.2013 bis spätestens 8 Monate nach Zusage 
  • für Zusagen ab 01.01.2014 bis spätestens 4 Monate nach Zusage 

Mitteilung KfW vom 05.11.2013